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Aktualisiert · März 2026 8 Min. Lesezeit

DAP vs DDP Incoterms: Leitfaden für Importe aus China

Erfahren Sie, wie DAP und DDP Incoterms Zollgebühren, Steuern und Gesamtkosten für Importe aus China beeinflussen. Praktische Tipps für Importeure.

Lucas Arillotta
Lucas Arillotta Supply Chain Manager bei SINO Shipping
In diesem Leitfaden
  1. 01 DAP und DDP Incoterms Überblick
  2. 02 DAP/DDP: Zölle und Compliance
  3. 03 DAP vs DDP: Kosten China-Import
  4. 04 Fallstricke bei DAP/DDP vermeide
  5. 05 Incoterm für China-Import wählen
Die wichtigsten Inhalte des Artikels
  • DAP und DDP Incoterms legen fest, wer Zölle, Steuern und die Zollabfertigung bei Importen aus China übernimmt.
  • DDP vereinfacht die Käufererfahrung, kann jedoch höhere Kosten verursachen und birgt das Risiko von Zollverzögerungen bei unvollständiger Dokumentation des Verkäufers.
  • DAP wird bevorzugt für B2B-Sendungen, während DDP im E-Commerce und bei Kleinsendungen üblich ist.
  • Die Wahl des richtigen Incoterms beeinflusst die Gesamtkosten, die Einhaltung von Vorschriften und das Risikomanagement für Importeure.

Importierende Unternehmen stehen bei Sendungen aus China vor einer entscheidenden Wahl: DAP oder DDP? Diese Incoterms regeln, wer für Zölle, Steuern und die Zollabwicklung aufkommt – und beeinflussen damit direkt Ihre Gesamtkosten und Ihr Risikoprofil. Über 60 % aller grenzüberschreitenden Sendungen aus China werden mit DAP oder DDP abgewickelt, insbesondere im E-Commerce und im B2B-Bereich. Eine falsche Entscheidung kann zu unerwarteten Gebühren, Zollverzögerungen oder sogar zur Rücksendung Ihrer Ware führen. Wir erläutern die Verantwortlichkeiten, Kostenstrukturen und typische Fehler, damit Sie beim nächsten Import die richtige Incoterm-Wahl treffen.

DAP und DDP Incoterms im Überblick

DAP: Pflichten von Verkäufer und Käufer

DAP (Delivered at Place) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware entladebereit am vereinbarten Ort – meist Ihr Lager oder ein Terminal – anliefert. Der Käufer übernimmt jedoch alle Einfuhrabgaben, Steuern und die Zollabfertigung. Dazu zählt die Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer (z. B. 19 % MwSt. in Deutschland), eventuell anfallende Zölle (je nach HS-Code meist 0–25 %), die Beauftragung eines Zollagenten und die Einhaltung aller lokalen Vorschriften.

Importieren Sie beispielsweise Elektronik nach Deutschland via DAP, zahlen Sie 19 % MwSt. sowie eventuelle Zölle und kümmern sich selbst um die Zollpapiere und lokale Abfertigungsgebühren. DAP ist besonders bei B2B-Sendungen beliebt, wenn der Käufer Erfahrung mit Zoll und eine lokale Steuernummer hat.

DDP: Pflichten von Verkäufer und Käufer

DDP (Delivered Duty Paid) geht noch einen Schritt weiter: Der Verkäufer trägt sämtliche Kosten bis zur Lieferung – inklusive aller Einfuhrabgaben, Steuern und der kompletten Zollabwicklung. Die Ware trifft also verzollt und versteuert bei Ihnen ein, ohne dass Sie sich um Zollformalitäten oder Nachzahlungen kümmern müssen.

Diese Rundum-sorglos-Lösung funktioniert nur, wenn der Verkäufer im Zielland korrekt registriert und steuerlich compliant ist. Ein chinesischer Lieferant, der nach Großbritannien per DDP liefert, muss z. B. die 20 % britische MwSt. und etwaige Zölle zahlen und die Zollabfertigung – meist über einen lokalen Agenten oder Spediteur – organisieren. DDP wird häufig für E-Commerce-Pakete und kleine Unternehmen genutzt, die eine problemlose Zustellung bevorzugen.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Hier der direkte Vergleich zwischen DAP und DDP:

VerantwortungDAP (Delivered at Place)DDP (Delivered Duty Paid)
LieferortBenannter Ort (entladebereit)Benannter Ort (entladebereit)
Einfuhrabgaben & SteuernKäufer zahltVerkäufer zahlt
ZollabfertigungKäufer übernimmtVerkäufer übernimmt
Risiko von ZollverzögerungenVerantwortung des KäufersVerantwortung des Verkäufers
Typische NutzungB2B, große SendungenB2C, E-Commerce, Pakete

DAP und DDP machen zusammen über 60 % der Incoterm-Nutzung bei E-Commerce-Sendungen aus China (2026) aus. Die richtige Wahl beeinflusst nicht nur Ihren Papierkram, sondern auch Ihre Gesamtkosten. Einen umfassenden Überblick finden Sie in unserem Incoterms-Leitfaden.

Auswirkungen von DAP und DDP auf Zölle und Compliance

Wer zahlt was?

Bei DAP trägt der Käufer 100 % der Einfuhrumsatzsteuer/MwSt. und Zölle im Bestimmungsland. Sie müssen diese Kosten einkalkulieren – je nach Produkt (HS-Code) und Land zwischen 0 und 25 %. Wer z. B. Textilien nach Australien per DAP importiert, zahlt 10 % GST sowie meist 5–10 % Zoll.

Bei DDP übernimmt der Verkäufer sämtliche Abgaben. Allerdings muss er im Zielland korrekt registriert und steuerlich compliant sein, um MwSt./GST und Zölle rechtskonform zu zahlen. Ist der Verkäufer nicht registriert, kann der Zoll die Abfertigung verweigern – Verzögerungen oder Rücksendungen drohen.

Einfluss auf die Gesamtkosten (Landed Cost)

Ihr Landed Cost ist der Gesamtpreis bis zur Haustür – inklusive Transport, Zölle, Steuern und Abfertigungsgebühren. Bei DAP müssen Sie Einfuhrumsatzsteuer/MwSt., Zölle und Agenturgebühren auf den Angebotspreis aufschlagen. Wer diese Kosten nicht einplant, erlebt bei Ankunft unangenehme Überraschungen.

DDP-Angebote enthalten sämtliche Gebühren – Zölle, Steuern, Abfertigung und meist eine Servicepauschale. Das vereinfacht die Kalkulation, allerdings schlagen Verkäufer oft einen Aufpreis für das Risiko und den Verwaltungsaufwand auf (siehe unten). Mehr zu Landed Cost-Berechnungen finden Sie in unserem Kostenüberblick.

Compliance-Risiken

Compliance ist ein zentrales Thema. Bei DAP muss der Käufer alle Einfuhrdokumente korrekt ausstellen – dazu gehören HS-Codes, Produktzertifikate und Steuernummern. Fehler führen zu Lagergebühren oder Rücksendungen.

Bei DDP liegt die Verantwortung beim Verkäufer, sofern dieser im Zielland autorisiert ist. Unvollständige oder fehlerhafte DDP-Dokumente sind eine der Hauptursachen für Zollverzögerungen bei E-Commerce-Sendungen. DDP-Sendungen werden 2–3 Mal häufiger vom Zoll aufgehalten, wenn die Unterlagen des Verkäufers nicht vollständig sind.

Eine vollständige Übersicht zu den Schritten der Zollabfertigung finden Sie in unserem Leitfaden zum Zollabfertigungsprozess.

Kostenvergleich: DAP vs DDP beim Import aus China

Typische DAP-Kosten

Bei DAP trägt der Käufer folgende Kosten:

  • Einfuhrzölle (0 % bis 25 %, je nach HS-Code und Zielland)
  • MwSt./Umsatzsteuer (in der Regel 5 % bis 20 %)
  • Zollabfertigungsgebühren (50–200 $ pro Sendung)
  • Lagergebühren bei Verzögerungen in der Verzollung (20–50 $/Tag)

Ein Beispiel: Wer Waren im Wert von 10.000 $ nach Frankreich per DAP importiert, muss mit rund 2.000 $ für Zölle und Steuern sowie 100 $ für die Verzollung rechnen. Wer nicht vorbereitet ist, zahlt schnell hohe Lagerkosten.

Typische DDP-Kosten

Die DDP-Servicegebühren chinesischer Spediteure liegen meist zwischen 100 und 350 $ pro Sendung (ohne Zölle und Steuern). Verkäufer schlagen auf DDP-Angebote oft 5–15 % auf, um Risiken und Verwaltungsaufwand abzudecken. Im DDP-Angebot sind in der Regel enthalten:

  • Alle Zölle und Steuern
  • Zollabfertigung
  • Zustellung bis zur Haustür
  • Servicegebühr und Verkäuferaufschlag

Für eine Sendung im Wert von 10.000 $ kann ein DDP-Angebot beispielsweise 12.000 $ betragen – sämtliche Gebühren und Steuern sind abgedeckt. Der Aufschlag sichert den Verkäufer gegen unerwartete Kosten oder Compliance-Risiken ab.

KostenpunktDAP (Käufer zahlt)DDP (Verkäufer zahlt)
Zölle & Steuern2.000 $Im Angebot enthalten
Zollabfertigungsgebühr100 $Im Angebot enthalten
DDP-ServicegebührN/A100–350 $
VerkäuferaufschlagN/A5–15 % vom Warenwert
Lagergebühren20–50 $/Tag (bei Verzögerung)Verkäufer übernimmt

Versteckte Kosten und Aufschläge

Bei DAP können zusätzliche Gebühren für Zollabfertigung und Lagerung entstehen, wenn der Käufer nicht vorbereitet ist. Wer diese Posten nicht einkalkuliert, erlebt böse Überraschungen. Bei DDP kalkulieren Verkäufer oft einen Aufschlag für ihr Risiko ein – dadurch ist DDP meist teurer, aber es gibt keine versteckten Kosten.

Weitere Infos zu Frachtkosten und versteckten Gebühren finden Sie in unserem Leitfaden zu versteckten Kosten.

Typische Fallstricke bei DAP und DDP vermeiden

Fehler bei Dokumenten

Über 30 % der DDP-Sendungen aus China in die EU werden wegen fehlender oder fehlerhafter Steuerregistrierung des Verkäufers verzögert. Es ist ein Irrtum zu glauben, DDP garantiere immer eine reibungslose Verzollung – Fehler bei Verkäuferdokumenten führen dennoch zu Verzögerungen. Prüfen Sie immer, ob der Verkäufer Steuern lokal abführen und die richtigen Unterlagen bereitstellen kann.

Unerwartete Kosten

Wer DAP wählt und Einfuhrumsatzsteuer sowie Zölle nicht einplant, wird bei Ankunft der Ware oft von Zusatzkosten überrascht. Viele Käufer unterschätzen die Gesamtkosten, weil sie Gebühren für Zollabfertigung und Lagerung nicht berücksichtigen. Klären Sie im Vertrag genau, wer welche Kosten trägt, und fordern Sie eine detaillierte Aufstellung an.

Verzögerungen bei der Verzollung

DDP-Sendungen sind zwei- bis dreimal häufiger von Verzögerungen betroffen, wenn Verkäuferdokumente unvollständig sind. Bei DAP riskieren Käufer Verzögerungen, wenn sie keine lokale Steuerregistrierung oder Erfahrung mit Compliance haben. Fehlende Incoterm-Details im Kaufvertrag führen schnell zu Streit über die Zuständigkeit für Zölle und Steuern.

So vermeiden Sie diese Probleme:

  • Steuerregistrierung des Verkäufers bei DDP bestätigen
  • Detaillierte Aufstellung der Gesamtkosten anfordern
  • Incoterm im Kaufvertrag klar festlegen
  • Bei DAP auf lokale Vorschriften und Dokumente vorbereiten

Weitere Tipps zur Vermeidung von Verzollungsverzögerungen finden Sie in unserem Leitfaden zu Herausforderungen.

Fazit: Das richtige Incoterm für Ihren China-Import wählen

DAP eignet sich besonders für erfahrene Importeure mit Zollkenntnissen und lokaler Steuerregistrierung, die mehr Kontrolle über Kosten und Compliance wünschen. DDP ist ideal für kleine Unternehmen oder E-Commerce-Käufer, die eine Rundum-Sorglos-Lösung bevorzugen – vorausgesetzt, der Verkäufer ist in Ihrem Land korrekt registriert und erfüllt alle Vorschriften. Klären Sie die Incoterm-Verantwortlichkeiten immer im Vertrag und prüfen Sie, ob der Verkäufer DDP wirklich erfüllen kann. Für individuelle Beratung und eine detaillierte Kostenaufstellung fordern Sie ein Angebot an von unserem Team, bevor Sie Ihre nächste Sendung planen.

ReferenzGlossar· 13 Begriffe

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ABF
Australian Border Force: Behörde für Zoll, Grenzschutz und Durchsetzung von Importvorschriften in Australien.
B2B
Business to Business – der Käufer ist ein Unternehmen (z. B. Importeur), das die Verzollung und Übernahme selbst organisiert; DAP passt oft, wenn der Käufer einen eigenen Broker hat.
B2C
Business to Consumer – der Käufer ist Endkunde; DDP eignet sich, wenn der Verkäufer als IOR auftritt und Steuern/Zölle vorstreckt, sonst werden diese meist bei Zustellung kassiert.
DAP
Delivered At Place: Verkäufer liefert bis zum benannten Ort (z.B. Lager des Käufers) und entlädt, Importabfertigung, Zoll und Verbrauchssteuer übernimmt der Käufer, IOR ist der Empfänger.
DDP
Delivered Duty Paid: Verkäufer trägt alle Kosten bis zur Tür des Käufers inkl. Abfertigung, Zoll und Verbrauchssteuer; echtes DDP heißt, der Empfänger zahlt bei Lieferung nichts mehr.
duty
Einfuhrzoll: Steuer, die vom Zoll auf importierte Waren erhoben wird – Bemessung nach HS-Code, Warenwert und Ursprungsland.
Einfuhrumsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer. Steuer, die auf importierte Waren nach Deutschland erhoben und vom Zoll bei der Einfuhr eingezogen wird.
GST
GST: Neuseeländische Mehrwertsteuer von 15 %, die auf die meisten Importe erhoben wird.
Incoterms
Internationale Handelsklauseln: Standardregeln (EXW, FOB, CIF, DDP etc.), die festlegen, wer zahlt, wer verzollt und ab wann das Risiko übergeht.
landed cost
Gesamtkosten bis zum Endziel: Transport, Umschlag, Zoll, Abgaben, Steuern und letzte Meile. Immer als Entscheidungsgrundlage nutzen – nicht nur den Frachttarif vergleichen.
MWST
Mehrwertsteuer – Schweizer Umsatzsteuer, die auf die meisten Importwaren erhoben wird.
Umsatzsteuer
Deutsche Umsatzsteuer (VAT). Fällt auf die meisten Importe und Verkäufe an, Standardsatz 19%.
Zoll
Deutscher Zoll. Zuständig für Einfuhr-/Ausfuhrabfertigung, Zollerhebung und Einhaltung von Handelsvorschriften.