In diesem Leitfaden
- Die EORI Registrierung ist für alle DDP-Importeure in Österreich verpflichtend und wird kostenfrei vom Zollamt Österreich innerhalb von 1-5 Werktagen vergeben.
- Österreich erhebt einen Standard-USt-Satz von 20 % auf Importe, mit ermäßigten Sätzen von 13 % und 10 % für ausgewählte Waren.
- e-zoll ist die elektronische Zollplattform Österreichs; ICS2 Voranmeldung ist für alle DDP-Sendungen vor Ankunft erforderlich.
- ISPM-15 Behandlung ist für Holzverpackungen aus China Pflicht; nicht konforme Paletten werden an österreichischen Grenzen abgewiesen.
Lucas Arillotta · Supply Chain Manager at SINO Shipping · DDP-Versand von China nach Österreich ist weit mehr als ein einfaches “Verkäufer trägt alle Kosten”-Versprechen. In Österreich bedeutet echtes DDP, dass der Verkäufer die Verantwortung als Importeur (Importer of Record, IOR) übernimmt, die EU-Mehrwertsteuer und Zoll über das e-zoll-System abwickelt und sämtliche Zertifikate und Dokumente vorliegen, bevor Lkw, Bahn oder Kurier überhaupt in Wien ankommen. Wird auch nur ein Schritt übersehen, drohen blockierte Sendungen, unerwartete Umsatzsteuer-Nachforderungen oder verärgerte Käufer, die auf die Freigabe warten. Dieser Leitfaden ist speziell für Österreich: Wer darf DDP-Importe rechtlich empfangen, wie werden Abgaben und Umsatzsteuer tatsächlich abgewickelt, welche Zertifizierungen führen zu Problemen und wo sich multimodale Logistik sowie Feiertage als versteckte Fallen entpuppen. Immer wieder sehen wir, wie “All-in”-Angebote an der Grenze scheitern – hier ist die vollständige österreichische Realität: Seefracht, Luftfracht, Compliance und Kosten. Für einen umfassenderen Überblick siehe den kompletten Österreich-Versandleitfaden.
Wer darf in Österreich legal einen DDP-Import empfangen (EORI & EU-Regeln erklärt)
Damit DDP in Österreich funktioniert, muss zuerst geklärt werden: Wer ist Importeur (IOR) und besitzt die richtige EORI-Registrierung, um Waren nach EU-Recht zu verzollen. Ohne diese Voraussetzung ist die “DDP”-Angabe im Angebot wertlos – die Sendung bleibt hängen und der Käufer muss mit überraschenden Steuer- oder Zollforderungen rechnen.
Importeur: EORI-Registrierung im Überblick
Jede DDP-Sendung nach Österreich benötigt eine in der EU ansässige Firma als Importeur mit einer EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Das ist keine Option: Das Zollamt Österreich gibt die Ware erst frei, wenn der Importeur bestätigt und alle Meldungen im e-zoll-System erledigt sind. Die Registrierung ist schnell (1–5 Werktage) und kostenlos, aber nur eine EU-Firma oder ein Fiskalvertreter kann diese Rolle übernehmen.
- Verkäufer als Importeur: Haben Sie (als Exporteur) eine EU-Niederlassung oder bestellen einen Fiskalvertreter, können Sie DDP rechtskonform abwickeln – Ihre EORI wird für Zoll und Umsatzsteuer genutzt.
- Käufer als Importeur: Im klassischen B2B übernimmt der österreichische Käufer die Rolle des Importeurs, zahlt Abgaben und verzollt die Ware. Das ist kein DDP, aber viele Unternehmen bevorzugen so die volle Kontrolle (siehe Zollabwicklung-Guide).
- Zollagent/Fiskalvertreter: Hat keine Partei eine EU-Präsenz, kann ein Zollagent oder Fiskalvertreter einspringen. Er erledigt die Anmeldung, zahlt Abgaben und übergibt die Ware. Das ist vor allem für B2C, E-Commerce oder kleine Firmen ohne EU-Registrierung entscheidend.
Das Wichtigste: Ohne EORI keine Freigabe. Oft versuchen Verkäufer, DDP ohne Fiskalvertreter zu versenden – die Ware bleibt stecken und der Käufer muss kurzfristig Umsatzsteuer zahlen oder einen neuen Importeur bestellen.
| Rolle | EORI nötig | Wer zahlt Steuern/Zoll | Typischer Anwendungsfall |
|---|---|---|---|
| Verkäufer (mit EU-Rep) | Ja | Verkäufer | Echtes DDP, E-Commerce, B2B |
| Käufer | Ja | Käufer | DAP/FOB, klassisches B2B |
| Zollagent/Fiskalvertreter | Ja | Verkäufer (über Vertreter) | DDP für Nicht-EU-Verkäufer |
B2B vs. B2C: Besonderheiten bei Umsatzsteuer und Zoll
B2B-Importeure übernehmen oft selbst die Rolle des Importeurs, erledigen die Zollanmeldung mit eigener EORI und holen sich die Umsatzsteuer zurück. Bei DDP muss der Verkäufer dennoch Abgaben und Umsatzsteuer vorab zahlen – das ist mehr als nur “All-in-Versand”, sondern eine rechtliche Pflicht.
B2C-Kunden (Endverbraucher, Einzelhandel) erwarten einen reibungslosen Ablauf: keine Barzahlung bei Lieferung, keine nachträgliche Steuerrechnung. DDP ist hier beliebt, aber anfällig. Hat der Verkäufer Umsatzsteuer/Zoll nicht beglichen oder keinen EU-Fiskalvertreter, fordert der Kurier die Zahlung vom Käufer – das ist “Fake-DDP” und führt zu unzufriedenen Kunden. Bei kleinen Paketen können DHL, UPS oder FedEx als Importeur auftreten und Abgaben auslegen, bei Frachtsendungen braucht es aber einen Zollagenten oder EU-Vertreter.
Mehr zur Auswahl des Versandkanals im Versandart-Guide.
Was Sie beim Import nach Österreich wirklich zahlen (Umsatzsteuer, Zoll, Anti-Dumping erklärt)
DDP-Angebote nach Österreich müssen EU-Umsatzsteuer, Zoll und eventuelle Anti-Dumping-Abgaben enthalten. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Kosten vor der Freigabe der Ware zu begleichen. Wer das nicht einkalkuliert, erlebt böse Überraschungen.
Umsatzsteuer (USt) und Zollsätze im Detail
In Österreich gilt ein Standard-Mehrwertsteuersatz von 20%, ermäßigte Sätze sind 13% (z.B. Pflanzen, Tiere, Kulturleistungen) und 10% (z.B. Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Mieten). Die Umsatzsteuer erhebt das BMF über das Zollamt Österreich und sie muss vom Importeur bezahlt werden – bei DDP in der Regel der Verkäufer.
Zollsätze richten sich nach HS-Code, Warenwert und Ursprung. Die meisten Waren aus China unterliegen den EU-Standardsätzen, einige Kategorien (Textilien, Elektronik, Stahl) sind höher oder quotiert. Die Bemessungsgrundlage ist der CIF-Wert (Warenwert inkl. Versicherung und Fracht), nicht nur der Rechnungsbetrag.
| Kostenposition | Satz/Betrag | Wer zahlt bei DDP | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Umsatzsteuer (USt) | 20% (Standard) | Verkäufer/Importeur | 13%/10% für bestimmte Waren |
| Zoll | Nach HS-Code | Verkäufer/Importeur | 0–15% üblich; siehe Zoll/Steuern-Guide |
| Anti-Dumping-Zoll | Variabel (EU-weit) | Verkäufer/Importeur | Solar, Fahrräder, Stahl – oft 20%+ |
| Abfertigungsgebühren | €100–€500+ | Verkäufer/Importeur | Für Zollagent/Fiskalvertreter |
Anti-Dumping-Abgaben werden EU-weit festgelegt, gelten also auch für Österreich. Prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Produkt betroffen ist, bevor Sie DDP anbieten.
Anti-Dumping-Zölle: EU-weit bindend
Bestimmte Produkte aus China – Fahrräder, Solarmodule, Stahl und mehr – unterliegen EU-Anti-Dumping-Zöllen. Diese können 20–60% zusätzlich zu Zoll und Umsatzsteuer betragen und werden streng kontrolliert. Viele DDP-Angebote übersehen das, was zu massiven Nachzahlungen und blockierten Sendungen führt.
- Solarmodule: Meist über 40% Anti-Dumping-Zoll
- Fahrräder: Rund 48,5% Zusatzabgabe
- Stahlprodukte: Variabel, oft 20–40%
Unbedingt die EU-TARIC-Datenbank und den Zoll/Steuern-Guide prüfen, bevor Sie DDP für betroffene Produkte kalkulieren.
Österreich-spezifische Kostentreiber für DDP-Angebote
Österreich ist ein Binnenland – Seefracht-DDP-Sendungen laufen über Koper, Hamburg oder Triest und werden per Bahn oder Lkw zugestellt. Das verursacht zusätzliche multimodale Kosten, Hafengebühren und Inlandsfracht. Bei Luftfracht ist der Flughafen Wien am schnellsten, regionale Ziele werden auch über Linz oder Graz bedient.
- ISPM-15-Behandlung: Jede Holzverpackung aus China muss ISPM-15-zertifiziert sein – €200–€500 pro Sendung.
- CE-Kennzeichnung: Elektro, Funk, Spielzeug, Medizinprodukte benötigen CE – meist €2.000–€15.000.
- Lebensmittel/Kosmetik: AGES-Meldung kostet €1.000–€5.000 plus 2–4 Wochen Vorlaufzeit.
Eine vollständige Übersicht der Kostentreiber finden Sie im FCL vs. LCL Seefracht-Guide.
Österreich
Österreichs Compliance-Dschungel (CE-Kennzeichnung, REACH und Produktzertifizierungen)
Österreich setzt strenge EU-Vorschriften für Produktsicherheit und Zertifizierung durch. Bei DDP-Sendungen muss die Dokumentation vollständig sein – fehlende CE-Kennzeichnung oder REACH-Unterlagen sind klassische Gründe für Zollstopps, Geldstrafen oder Rücksendungen.
Produktkategorien mit erhöhtem Risiko für Zollstopps
- Elektrisch/elektronisch: CE-Kennzeichnung (Niederspannungsrichtlinie, EMV)
- Radio/Funk: CE (RED-Richtlinie), Benannte Stelle erforderlich
- Chemikalien/Materialien: REACH-Registrierung über ECHA
- Gefährliche Stoffe in Elektronik: RoHS-Konformität
- Lebensmittel/Getränke: AGES-Meldung, EU-Lebensmittelverordnung
- Kosmetik: CPNP-Meldung, EU-Kosmetikverordnung
- Medizinprodukte: MDR-Zertifizierung, BASG-Zulassung
- Spielzeug/Kinderprodukte: CE-Kennzeichnung, Spielzeugsicherheitsrichtlinie
- Holzverpackungen: ISPM-15 + Pflanzengesundheitszeugnis
Fehlt eine Zertifizierung oder ist sie unvollständig, blockiert das Zollamt Österreich die Freigabe – besonders bei DDP, da der Verkäufer rechtlich verantwortlich ist.
CE-Kennzeichnung & EU-Vorschriften: Was ist erforderlich?
Die CE-Kennzeichnung ist für die meisten regulierten Waren Pflicht. Sie belegt die Einhaltung der EU-Anforderungen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Für Elektronik, Spielzeug und Medizinprodukte dauert das Verfahren 4–24 Wochen und kostet zwischen €2.000 und €100.000+, je nach Kategorie. Die REACH-Registrierung für Chemikalien und Materialien ist fortlaufend, mit Gebühren ab €5.000.
Praktische Hinweise finden Sie im Zollabfertigungs-Leitfaden und im Leitfaden zur Auswahl des Transportmodus.
| Produktkategorie | Zertifizierung | Behörde/Stelle | Dauer | Kostenbereich |
|---|---|---|---|---|
| Elektrisch/elektronisch | CE (LVD, EMV) | ÖVE/EU | 4–12 Wochen | €2.000–€15.000 |
| Radio/Funk | CE (RED) | Benannte Stelle/EU | 4–8 Wochen | €3.000–€10.000 |
| Chemikalien/Materialien | REACH | ECHA | fortlaufend | €5.000–€50.000+ |
| Lebensmittel/Getränke | EU-Lebensmittelsicherheit | AGES | 2–4 Wochen | €1.000–€5.000 |
| Medizinprodukte | MDR | BASG/Benannte Stelle | 6–24 Monate | €10.000–€100.000+ |
Warum der richtige Zollagent entscheidend ist
Österreichische Zollagenten und Fiskalvertreter sind Experten für e-zoll-Anmeldungen, CE-Kennzeichnung und EU-Dokumentation. Bei DDP sorgen sie dafür, dass Mehrwertsteuer/Zoll bezahlt, Zertifikate korrekt sind und die Ware schnell freigegeben wird. Ohne sie drohen Verzögerungen, Strafen oder Rückversand.
Mehr zur Auswahl des passenden Agenten finden Sie im Zollabfertigungs-Leitfaden.
Wann Kurier in Österreich punktet (Multimodaler Transport und e-zoll-Anmeldung)
Die Geografie und das Zollsystem Österreichs bestimmen den Ablauf von DDP-Sendungen – von Seefracht, Bahn und LKW bis zu Luftfracht und Expresskurier. Die richtige Wahl des Kanals ist entscheidend, um Verzögerungen und Zusatzkosten zu vermeiden.
e-zoll: Österreichs elektronische Zollplattform
Alle DDP-Importe werden über e-zoll, das elektronische Zollanmeldesystem Österreichs, abgewickelt. Hier werden Zollanmeldungen, Mehrwertsteuerzahlungen und Zertifikatsprüfungen durchgeführt. Bei DDP muss der Verkäufer oder sein Spediteur sämtliche Dokumente elektronisch einreichen – Papierformulare werden nicht akzeptiert.
- Vorab-Anmeldung: ICS2 (Import Control System 2) verlangt eine Entry Summary Declaration (ENS) vor Ankunft der Ware. Fehlende Anmeldung führt zu Verzögerungen oder Geldstrafen.
- Freigabezeit: 24–72 Stunden bei vollständigen Unterlagen; 3–7 Tage bei Inspektion oder fehlenden Dokumenten.
Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Sie im Zollabfertigungs-Leitfaden.
ICS2-Voranmeldung: Warum Timing entscheidend ist
ICS2 ist für alle EU-Importe Pflicht, auch nach Österreich. Die Entry Summary Declaration muss vor Ankunft des Schiffs oder Flugzeugs eingereicht werden – verspätete Anmeldung bedeutet, dass die Ware im Hafen oder am Flughafen festgehalten wird. Bei DDP liegt die Verantwortung beim Verkäufer.
- Seefracht: ICS2 über e-zoll mindestens 24–48 Stunden vor Ankunft in Koper, Hamburg oder Triest einreichen.
- Luftfracht: ICS2 vor Landung des Flugs in Wien, Linz oder Graz anmelden.
Detaillierte Zeitpläne finden Sie im Leitfaden zur Auswahl des Transportmodus und im Seefracht FCL vs LCL Leitfaden.
Binnenland-Logistik: Koordination von See, Bahn und Luft
Österreich ist ein Binnenland, daher laufen DDP-Seefracht-Sendungen über Nachbarhäfen – Koper (Slowenien), Hamburg (Deutschland) oder Triest (Italien) – mit Weitertransport per Bahn oder LKW. Das erfordert zusätzliche Koordination, Handlinggebühren und birgt Verzögerungsrisiken.
- See → Bahn/LKW: 28–34 Tage Transit ab Shanghai, plus 2–5 Tage für die Zustellung im Inland.
- Luftfracht: 1–3 Tage direkt nach Wien, Linz oder Graz.
- Expresskurier: Am schnellsten für Pakete, aber eingeschränkt für größere Sendungen.
Weitere Streckendetails finden Sie im Leitfaden zur Auswahl des Transportmodus und im Seefracht FCL vs LCL Leitfaden.
DDP-Fallen in Österreich (die Klassiker und EU-Spezialitäten)
Selbst erfahrene Versender stolpern regelmäßig über die DDP-Tücken in Österreich. Hier sind die häufigsten – und teuersten – Fehler, die wir sehen.
Fehler bei der Fiskalvertretung
Eine echte DDP-Lieferung erfordert einen in der EU ansässigen Fiskalvertreter, der die Mehrwertsteuer und die Zollabwicklung übernimmt. Verkäufer ohne EU-Präsenz überspringen diesen Schritt oft, was zu blockierter Ware oder unerwarteten Mehrwertsteuerforderungen für den Käufer führt. Fiskalvertreter verlangen pro Sendung 100–500 €, aber das Weglassen kostet meist deutlich mehr.
Palettenstandards und ISPM-15-Behandlung
In Österreich gelten EUR/EPAL-Paletten 800x1200 mm als Standard. Jede Holzverpackung aus China muss ISPM-15-behandelt und zertifiziert sein. Fehlt dies, drohen Ablehnung, Bußgelder oder Umpalettierung. Die ISPM-15-Behandlung kostet pro Sendung 200–500 €. Immer vor der Buchung bestätigen!
| Palettentyp | Maße | Behandlung erforderlich | Akzeptanz |
|---|---|---|---|
| EUR/EPAL | 800x1200 mm | ISPM-15 | Standard |
| US 48x40 | 1219x1016 mm | ISPM-15 | Tausch möglich |
Mehr zu Verpackungen finden Sie im Seefracht FCL vs LCL Ratgeber.
Lücken bei Produktzertifizierungen
Häufig fehlen CE-Kennzeichnung, REACH oder andere Zertifikate – besonders bei Elektronik, Spielzeug oder Medizinprodukten. Das Zollamt Österreich verweigert die DDP-Abfertigung, bis alle Unterlagen vollständig sind. Für regulierte Waren sollten Sie immer 4–24 Wochen und 2.000–100.000 €+ für die Zertifizierung einplanen.
Wie österreichische Feiertage DDP-Lieferungen verzögern (so planen Sie richtig)
An Österreichs Feiertagen sind Zoll, Lager und Transportnetzwerke regelmäßig geschlossen. Wer DDP-Sendungen nicht um diese Termine herum plant, riskiert Verzögerungen und unzufriedene Kunden.
Wichtige Feiertage und Auswirkungen auf die Logistik
- Nationalfeiertag (26. Oktober): Komplett geschlossen, keine Zoll- oder Logistikdienste.
- Weihnachten & Neujahr (24. Dezember – 1. Januar): Große Störungen, eingeschränkte oder keine Öffnungszeiten.
- Ostern (März/April): 4-tägige Schließung bei fast allen Logistikern und Zoll.
- Tag der Arbeit (1. Mai): Keine Zollabfertigung, eingeschränkter Transport.
- Mariä Himmelfahrt (15. August): Zoll und Logistik oft geschlossen.
Wer DDP-Lieferungen in diesen Zeiträumen plant, muss mit Lagerzeiten und Abfertigungsstopp rechnen. Prüfen Sie immer den Versandkalender für aktuelle Feiertage.
| Feiertag | Datum | Auswirkungen auf die Logistik |
|---|---|---|
| Nationalfeiertag | 26. Oktober | Komplett geschlossen |
| Weihnachten & Neujahr | 24. Dezember – 1. Januar | Große Störungen, eingeschränkter Betrieb |
| Ostern | März/April (variiert) | 4 Tage Schließung bei den meisten |
| Tag der Arbeit | 1. Mai | Keine Zollabfertigung, Transport limitiert |
| Mariä Himmelfahrt | 15. August | Zoll/Logistik häufig geschlossen |
So vermeiden Sie Verzögerungen durch Zollschließungen
Bei DDP immer so planen, dass die Sendung nicht während wichtiger Feiertage eintrifft. Schon ein Tag Verzögerung kann bedeuten, dass die Ware eine Woche im Lager steht – besonders vor Weihnachten oder Ostern. Nutzen Sie den Versandart-Ratgeber und den Zollabfertigungs-Ratgeber, um rückwärts vom Wunschliefertermin zu planen.
Typische Fehler bei DDP-Sendungen nach Österreich (was Importeure falsch machen)
Immer wieder sehen wir dieselben Fehler – jeder davon kann aus einer „garantierten DDP“-Sendung ein teures Problem machen.
Fehlende EU-Fiskalvertretung
Verkäufer ohne EU-Niederlassung verzichten oft auf einen Fiskalvertreter. Das Zollamt Österreich gibt die Ware erst frei, wenn ein EU-basierter IOR hinterlegt ist. Das ist der Hauptgrund, warum DDP-Sendungen steckenbleiben.
Falsche Paletten- oder Verpackungsstandards
Nicht standardisierte Paletten oder fehlende ISPM-15-Behandlung führen zu Ablehnung oder Umpacken der Ware. Vor Versand immer EUR/EPAL-Maße und ISPM-15-Konformität prüfen.
Fehlende Zertifikate und Anti-Dumping-Fallen
Ohne CE-Kennzeichnung, REACH oder AGES-Dokumente bleibt die Ware auf unbestimmte Zeit beim Zoll. Übersehene Anti-Dumping-Zölle (z. B. bei Solarmodulen, Fahrrädern, Stahl) verursachen massive Mehrkosten.
Ankunft während Feiertagen
Wer DDP-Sendungen so bucht, dass sie an österreichischen Feiertagen ankommen, riskiert tagelange oder wochenlange Verzögerungen. Prüfen Sie immer den Versandkalender vor der Buchung.
Multimodale Logistik wird ignoriert
Da Österreich keinen Seezugang hat, erfolgen Seefracht-Transporte meist per Bahn oder Lkw ab Koper, Hamburg oder Triest. Viele DDP-Angebote kalkulieren diese Kosten und Laufzeiten nicht ein – das führt zu späten Lieferungen und Zusatzgebühren.
Das Wichtigste bei DDP-Sendungen nach Österreich (worauf Sie achten müssen)
Echtes DDP nach Österreich bedeutet, dass der Verkäufer (oder sein Fiskalvertreter) als Importeur auftritt, die Einfuhrumsatzsteuer und Zölle über e-zoll abwickelt und sämtliche Zertifikate sowie Dokumente vor Ankunft vollständig vorliegen. Die Binnenlage Österreichs, multimodale Transporte und strenge EU-Vorgaben machen die Abwicklung anspruchsvoll – verlassen Sie sich nicht blind auf „All-in“-Angebote ohne genaue Prüfung.
Nutzen Sie unsere DDP-Kosten-Checkliste und berücksichtigen Sie österreichische Feiertage, um Verzögerungen zu vermeiden. Für ein vollständiges Angebot oder Unterstützung bei EORI, Fiskalvertretung und multimodaler Zustellung fordern Sie ein DDP-Angebot an bei unserem Team.
Ausführliche Informationen finden Sie im kompletten Österreich-Versandratgeber, im Leitfaden zur Auswahl der Versandart sowie im Zollabwicklungsratgeber für e-zoll.
ReferenzGlossar· 32 Begriffe
Suchen Sie einen Begriff oder springen Sie nach Buchstaben.
- 1. mai
- Labour Day (1st May): Norwegischer Feiertag, an dem Häfen und Zollstellen meist geschlossen sind und Logistikabläufe verzögern.
- all-in
- Angebot, das alle Hauptkosten (z. B. Fracht, Handling, Verzollung) enthält; prüfen Sie immer, was abgedeckt ist, um keine Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
- B2B
- Business to Business – der Käufer ist ein Unternehmen (z. B. Importeur), das die Verzollung und Übernahme selbst organisiert; DAP passt oft, wenn der Käufer einen eigenen Broker hat.
- B2C
- Business to Consumer – der Käufer ist Endkunde; DDP eignet sich, wenn der Verkäufer als IOR auftritt und Steuern/Zölle vorstreckt, sonst werden diese meist bei Zustellung kassiert.
- CE
- Conformité Européenne: EU-weites Pflichtkennzeichen für Produkte im EWR. In Japan nicht anerkannt – hier gelten PSE und TELEC als eigenständige Zulassungen.
- CE-Kennzeichnung
- CE-Kennzeichnung. Zeigt die Einhaltung der EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umwelt bei Importen nach Deutschland.
- CIF
- Cost, Insurance and Freight – nur für See- und Binnenschiff; Verkäufer zahlt Fracht und Mindestversicherung (meist ICC C) bis zum benannten Hafen, Käufer verzollt und zahlt Abgaben; Risikoübergang an Bord des Schiffs.
- clearance
- Zollabfertigung – Vorlage der Ware und Dokumente beim Zoll und Einholung der Freigabe für Ein- oder Ausfuhr; bei EXW und FOB ist entscheidend, wer die Ausfuhranmeldung übernimmt.
- DAP
- Delivered At Place: Verkäufer liefert bis zum benannten Ort (z.B. Lager des Käufers) und entlädt, Importabfertigung, Zoll und Verbrauchssteuer übernimmt der Käufer, IOR ist der Empfänger.
- DDP
- Delivered Duty Paid: Verkäufer trägt alle Kosten bis zur Tür des Käufers inkl. Abfertigung, Zoll und Verbrauchssteuer; echtes DDP heißt, der Empfänger zahlt bei Lieferung nichts mehr.
- e-zoll
- e-zoll. Elektronisches System Österreichs für die Zollabwicklung von Import- und Exportanmeldungen.
- Einfuhrumsatzsteuer
- Einfuhrumsatzsteuer. Steuer, die auf importierte Waren nach Deutschland erhoben und vom Zoll bei der Einfuhr eingezogen wird.
- EORI
- Economic Operators Registration and Identification number. Obligatorisch für alle Unternehmen, die aus Nicht-EU-Ländern nach Polen importieren.
- EORI-Nummer
- EORI-Nummer. Notwendige Registrierungsnummer für Importeure und Exporteure zur Abfertigung von Waren beim deutschen Zoll.
- EU-Kosmetikverordnung
- EU-Kosmetikverordnung (EG 1223/2009). Bestimmt Sicherheits- und Kennzeichnungsvorgaben für Kosmetika in Österreich.
- FCL
- Full Container Load: Sie buchen einen kompletten Container (z. B. 20GP oder 40HC); nur Ihre Ware wird verladen.
- FOB
- Free On Board: Verkäufer liefert bis an Bord des Schiffs und erledigt Ausfuhr; Käufer organisiert Hauptlauf und Import ab Schiffsreling. Risikoübergang beim Laden aufs Schiff. Nur für Seefracht – bei Luftfracht FCA nutzen. Bei Containern ist der „On Board“-Zeitpunkt oft unklar; FCA (CY/CFS) ist transparenter.
- Importer of Record
- Die im Zielland für die Importanmeldung und die Zahlung von Zöllen und Steuern verantwortliche Partei (Abk. IOR).
- IOR
- Importeur im rechtlichen Sinne: Die Person oder Firma, die für die Importanmeldung und die Zahlung von Zöllen und Steuern im Empfangsland verantwortlich ist.
- ISPM-15
- ISPM 15: Internationaler Standard für die Behandlung von Holzverpackungen (z. B. Paletten), um Schädlingsbefall zu verhindern.
- Kosmetikverordnung
- EU-Kosmetikverordnung (EG 1223/2009). Regelt Sicherheit und Kennzeichnung von Kosmetika bei Importen nach Deutschland.
- LCL
- Sammelladung (LCL): Ihre Ware teilt sich den Container mit anderen Sendungen; Abrechnung pro CBM zzgl. CFS- und Handlinggebühren an beiden Enden.
- MDR
- EU-Medizinprodukteverordnung (2017/745): Regelt Sicherheit und Konformität von Medizinprodukten für Einfuhren nach Frankreich.
- Mehrwertsteuer
- Mehrwertsteuer. Synonym für Umsatzsteuer, in Deutschland gebräuchlich.
- Nationalfeiertag
- Nationalfeiertag (26. Oktober). Feiertag in Österreich mit Auswirkungen auf Transport und Zollabwicklung.
- REACH
- REACH-Verordnung (EG 1907/2006). EU-Regelung zur Kontrolle von Chemikalien in Produkten, die nach Portugal importiert werden.
- RoHS
- RoHS-Richtlinie (2011/65/EU). EU-Vorschrift, die gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten bei Importen nach Portugal begrenzt.
- Spielzeugsicherheitsrichtlinie
- Spielzeugsicherheitsrichtlinie (2009/48/EG). EU-Vorschrift für Spielzeugsicherheit, für Deutschland-Importe erforderlich.
- Taric
- Tarifa Integrada Comunitaria. EU-Zolldatenbank, die in Spanien zur Einreihung und Berechnung von Einfuhrabgaben genutzt wird.
- Umsatzsteuer
- Deutsche Umsatzsteuer (VAT). Fällt auf die meisten Importe und Verkäufe an, Standardsatz 19%.
- Zoll
- Deutscher Zoll. Zuständig für Einfuhr-/Ausfuhrabfertigung, Zollerhebung und Einhaltung von Handelsvorschriften.
- Zollamt Österreich
- Zollamt Österreich. Zuständige Behörde für Import-, Export- und Transitverfahren in Österreich.
Kein Begriff entspricht Ihrer Suche.