In diesem Leitfaden
- Alle Importeure müssen das elektronische Zollsystem e-zoll in Österreich nutzen.
- Die ICS2 Entry Summary Declaration ist vor Ankunft der Ware in Österreich einzureichen.
- EORI-Registrierung ist verpflichtend und dauert 1-5 Werktage beim Zollamt Österreich.
- Die Standard-Zollabfertigung dauert 24-72 Stunden bei vollständigen Unterlagen.
Lucas Arillotta · Supply Chain Manager at SINO Shipping · Ihre Ware trifft in Österreich ein, aber die Zollabfertigung erfolgt nicht automatisch. Egal, ob Sie per Seefracht, Luftfracht oder Bahn importieren – wie schnell Ihre Sendung freigegeben wird, hängt maßgeblich davon ab, wie Sie mit dem e-zoll-System Österreichs, den verpflichtenden ICS2-Voranmeldungen und den Produktvorschriften umgehen. Immer wieder erleben wir, dass Importeure wertvolle Tage verlieren – oder sogar Abweisungen riskieren – nur weil ein entscheidendes Dokument fehlt oder die EORI-Registrierung übersehen wurde. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie e-zoll tatsächlich funktioniert, welche Unterlagen zu Verzögerungen führen können und wie die reale Freigabezeit in Österreich aussieht. Einen vollständigen Überblick zu den Transportmöglichkeiten finden Sie im umfassenden Österreich-Versandratgeber.
So funktioniert e-zoll für Importeure (Österreichs elektronisches Zollsystem erklärt)
Beim Versand nach Österreich treten Sie in das EU-weite Zollregime ein – die eigentliche Abfertigung läuft jedoch über e-zoll, die nationale elektronische Zollplattform Österreichs. Für eine reibungslose Freigabe ist es entscheidend, das Zusammenspiel von e-zoll, ICS2 und NCTS zu verstehen.
e-zoll: Die digitale Zollplattform Österreichs
e-zoll ist das offizielle System für die Zollabfertigung in Österreich. Jede Importanmeldung – egal ob Seefrachtcontainer über Koper oder Hamburg oder Luftfracht am Flughafen Wien – muss elektronisch eingereicht werden. Importeure, Zollagenten und auch Frachtführer nutzen e-zoll für Zollanmeldungen, Berechnung der Einfuhrabgaben und Freigabeanweisungen.
- Für alle gewerblichen Einfuhren verpflichtend, unabhängig von Transportart oder Warenwert.
- Verbindet sich mit dem Zollamt Österreich und dem BMF zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.
- Gilt für Direktimporte und innergemeinschaftliche Verbringungen (inklusive Transit aus Häfen in Slowenien, Deutschland oder Italien).
Falls Sie e-zoll noch nicht kennen, übernimmt meist Ihr Spediteur die Anmeldung – Sie müssen jedoch alle erforderlichen Dokumente bereitstellen und eine gültige EORI-Nummer besitzen. Für Unterschiede je nach Transportart siehe die richtige Versandart wählen.
ICS2: Vorgeschriebene Voranmeldungen
Bevor Ihre Ware überhaupt in Österreich (oder einem anderen EU-Eingangspunkt) eintrifft, muss eine Entry Summary Declaration (ENS) über ICS2 abgegeben werden. Diese Sicherheitsanmeldung ist nicht identisch mit der eigentlichen Importanmeldung – sie betrifft alle Waren, die in die EU eingeführt werden.
- ENS muss vor Ankunft eingereicht werden – bei Versäumnis drohen Bußgelder und automatische Verzögerungen.
- Gilt für Seefracht, Luftfracht, Bahntransporte und Expresssendungen.
- Die ENS-Einreichung erfolgt meist durch Frachtführer oder Spediteur, aber der Importeur ist für korrekte Angaben verantwortlich.
Bei Sammelladung per Seefracht übernimmt der CFS-Betreiber die ENS-Anmeldung. Bei FCL-Containern erledigt dies Ihr Spediteur oder Carrier. Für Luftfracht ist die Airline oder deren Agent zuständig. Mehr zu diesen Abläufen erfahren Sie unter FCL vs LCL für Österreich.
NCTS: Transitabwicklung steuern
Österreich ist ein wichtiger Knotenpunkt für EU-Transitsendungen. Das NCTS (New Computerised Transit System) verwaltet Sendungen, die aus anderen EU-Ländern oder Häfen (wie Hamburg, Koper, Triest) nach Österreich gelangen. Befindet sich Ihre Ware im Transit, überwacht NCTS die Bewegung und verknüpft sich mit e-zoll für die endgültige Freigabe.
- Eingesetzt für Bahntransporte aus China, Seefrachtcontainer im Transit über Nachbarhäfen und innergemeinschaftliche Lkw-Transporte.
- Die Ware wird erst nach Erfüllung aller Zollvorgaben in Österreich freigegeben.
Checkliste für e-zoll Vorbereitung in Österreich
Vor der Zollabfertigung erledigen
Was Sie tatsächlich beim österreichischen Zoll erwartet (Anmeldearten und Praxisbeispiele)
Die Abfertigung in Österreich ist mehr als reine Formalität – entscheidend ist, dass Ihre Ware und die Dokumente der richtigen Anmeldeart im e-zoll-System zugeordnet werden. Gerade bei Sendungen, die über mehrere EU-Länder laufen, kommt es hier häufig zu Unsicherheiten.
Häufige Einfuhrzwecke in Österreich
So werden Einfuhrzwecke im e-zoll unterschieden:
- Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr: Standardfall für gewerbliche Einfuhren. Die Ware gelangt auf den österreichischen/EU-Markt, Einfuhrabgaben und Umsatzsteuer werden erhoben, Vorschriften geprüft.
- Vorübergehende Einfuhr: Für Messen, Reparaturen oder Bearbeitung bestimmte Waren. Erfordert strenge Dokumentation und Wiederausfuhr-Nachweis.
- Umzugsgut/Privatgut: Nicht-kommerzielle Einfuhren, meist für Rückkehrer oder Übersiedlungen.
- Transit: Waren, die durch Österreich in ein anderes EU-Land oder umgekehrt transportiert werden, werden über NCTS nachverfolgt.
Die meisten gewerblichen Importe aus China fallen unter “Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr”. Für Messen oder Vorführungen gelten die Regeln der vorübergehenden Einfuhr; e-zoll verlangt dann zusätzliche Nachweise.
Wo erscheinen die Anmeldearten im e-zoll-Ablauf?
Die gewählte Anmeldeart bestimmt, welche Dokumente und Kontrollen erforderlich sind. Bei gewerblichen Importen gilt:
- e-zoll fordert Handelsrechnung, Packliste, Transportdokumente und EORI-Nummer an.
- Bei vorübergehender Einfuhr müssen Sie den Wiederausfuhrnachweis und ggf. eine Sicherheitsleistung (Zollbürgschaft) vorlegen.
- Transitsendungen unterliegen der NCTS-Überwachung und können an österreichischen Umschlagpunkten kontrolliert werden.
Sind Sie unsicher, wie Ihre Ware eingestuft wird, hilft der Überblick zu Einfuhrabgaben und Steuern in Österreich.
Einfuhrarten in e-zoll Österreich
| Eintrittsart | Purpose | Docs required | Typical use |
|---|---|---|---|
| Freier Warenverkehr | Commercial import | Invoice, packing list, transport docs, EORI | Retail/wholesale goods |
| Vorübergehende Einfuhr | Exhibition/repair | Nachweis der Wiederausfuhr, Bürgschaft | Trade shows, demos |
| Transitverfahren | EU movement | NCTS transit docs | Bahn-/Seecontainer über Koper/Hamburg |
| Persönliche Gegenstände | Non-commercial | Personal ID, inventory | Relocation |
Welche Dokumente Sie benötigen (Mindestanforderungen in Österreich und zusätzliche Auslöser)
Die Dokumentationspflichten in Österreich sind streng, aber klar geregelt. Bereits ein fehlendes Zertifikat oder ein falscher HS-Code kann eine vollständige Zollkontrolle und mehrtägige Verzögerungen nach sich ziehen.
Unverzichtbare Kerndokumente
Für jede Einfuhr nach Österreich benötigen Sie:
- Handelsrechnung: Exakter Warenwert, Währung, Verkäufer- und Käuferangaben.
- Packliste: Inhalt, Gewichte, Maße, Art der Verpackung.
- Transportdokumente: Konnossement (Seefracht), Luftfrachtbrief (Luftfracht), Frachtbrief für Bahntransporte.
- EORI-Nummer: Registrierung beim Zollamt Österreich.
- ENS (Entry Summary Declaration): Muss vor Ankunft über ICS2 eingereicht werden.
Diese Dokumente sind zwingend erforderlich. Bei DDP-Sendungen übernimmt Ihr Spediteur unter Umständen einen Teil der Formalitäten, dennoch bleiben Sie für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Details dazu finden Sie unter DDP-Versand für Österreich.
Zertifikate und Konformität bei speziellen Waren
Österreich setzt die EU-weiten Produkt- und Umweltsicherheitsvorgaben um. Fallen Ihre Waren in eine dieser Kategorien, müssen Sie das entsprechende Zertifikat vorlegen:
- CE-Kennzeichnung: Pflicht für die meisten Elektronikartikel, Spielwaren, Maschinen.
- REACH-Registrierung: Für Chemikalien und bestimmte Materialien.
- RoHS-Prüfung: Für gefährliche Stoffe in Elektronik.
- Lebensmittel/Kosmetik/Medizinprodukte: Erfordern AGES- oder BASG-Meldung und EU-spezifische Zertifikate.
- ISPM-15: Holzverpackungen aus China müssen behandelt und zertifiziert sein.
Für allgemeine Konsumgüter ist die CE-Kennzeichnung oft nicht vorgeschrieben, die allgemeinen Produktsicherheitsvorschriften gelten jedoch dennoch. Hinweise zur Versicherungsdokumentation finden Sie unter Transportversicherung für Österreich.
So geht Österreich mit Dokumenten um
Der österreichische Zoll erwartet, dass alle Unterlagen elektronisch über e-zoll eingereicht werden. Im Einzelfall können Originale für Stichproben oder Prüfungen angefordert werden. Fehlerhafte oder unvollständige Dokumente führen fast immer zu Verzögerungen – insbesondere bei risikobehafteten Waren wie Elektronik und Chemikalien.
Dokumentencheckliste Österreich
Für jede Sendung aus China
Wie lange dauert die Zollabfertigung? (Reale Zeitrahmen und typische Verzögerungen in Österreich)
Die Geschwindigkeit der Freigabe hängt in Österreich im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Sind alle Unterlagen vollständig und lösen Ihre Waren eine Inspektion aus? Luftfracht wird oft in weniger als 48 Stunden abgefertigt, bei See- und Bahntransporten kann es bei fehlenden Dokumenten länger dauern.
Fristen für die Voranmeldung (ICS2-Regeln)
Nach ICS2 muss die ENS vor Ankunft eingereicht werden. Bei Seefracht mindestens 24 Stunden vor Einlaufen des Schiffs in den ersten EU-Hafen. Bei Luftfracht muss die Airline die ENS vor Landung übermitteln. Wird diese Frist versäumt, hält der Zoll die Sendung automatisch zurück.
- See: ENS spätestens 24 Stunden vor Ankunft in Koper, Triest oder Hamburg einreichen.
- Luft: ENS wird von der Airline vor Landung in Wien, Linz oder Graz übermittelt.
- Bahn: ENS wird vom Betreiber vor Ankunft im Terminal Wien Süd oder Linz eingereicht.
Typische Abfertigungszeiten (Luft, See, Bahn)
Mit vollständigen Unterlagen erfolgt die Freigabe zügig:
- Luftfracht: 24–48 Stunden, oft taggleich bei Vorabfertigung und ohne Kontrolle.
- Seefracht: 48–72 Stunden, zuzüglich Vorlauf ab Hafen (Koper/Hamburg/Triest).
- Bahn: 48–72 Stunden, abhängig von NCTS-Transit und Auslastung des Zolls.
Wird Ihre Sendung zur Kontrolle ausgewählt oder fehlt ein Dokument, rechnen Sie mit 3–7 Tagen Verzögerung.
| Transportweg | Übliche Freigabezeit | Verzögerung bei Kontrolle |
|---|---|---|
| Luft | 24–48h | 3–5 Tage |
| See | 48–72h | 3–7 Tage |
| Bahn | 48–72h | 3–7 Tage |
Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Transportart finden Sie unter FCL vs. LCL Seefracht für Österreich.
Hauptursachen für Verzögerungen in Österreich
Typische Gründe für Verzögerungen sind:
- Fehlende oder verspätete ENS-Einreichung im ICS2.
- Unvollständige oder fehlerhafte Produktzertifikate.
- Ankunft während österreichischer Feiertage – Zollämter sind geschlossen, Freigabe verzögert sich.
- Nicht konforme Verpackung (insbesondere Holzpaletten).
Zeitplan für die Zollabfertigung in Österreich
Österreich
Wer übernimmt welche Aufgaben im österreichischen Importprozess? (Rollen: Importeur, Zollagent, Frachtführer, Zoll)
Eine reibungslose Zollabwicklung setzt klare Rollenverteilung voraus. In der Praxis erleben wir oft, dass Importeure annehmen, der Zollagent oder Frachtführer erledige alles – insbesondere bei EORI und Produktzertifikaten.
Aufgaben des Importeurs (EORI, Dokumente, Konformität)
Importeure müssen:
- Die EORI-Nummer beantragen und aktuell halten (Bearbeitungszeit 1–5 Tage).
- Sämtliche Kerndokumente bereitstellen (Rechnung, Packliste, Transportpapiere).
- Für die Produktkonformität sorgen (CE-Kennzeichnung, REACH, RoHS, ISPM-15).
- Die Koordination mit dem Zollagenten für die e-zoll-Anmeldung übernehmen.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihr Spediteur EORI oder Produktzertifikate für Sie übernimmt.
Rolle der Zollagenten und -dienstleister
Zollagenten:
- Übernehmen die e-zoll-Anmeldung in Ihrem Auftrag.
- Reichen Unterlagen elektronisch ein, verfolgen den Status und beantworten Rückfragen des Zolls.
- Beraten zu Konformität und kommunizieren mit dem Zollamt Österreich.
Wenn Sie einen Agenten beauftragen, prüfen Sie dessen e-zoll-Zugang und Erfahrung mit österreichischen Besonderheiten.
Aufgaben von Frachtführern und Spediteuren
Frachtführer und Spediteure:
- Reichen die ENS im ICS2 (Entry Summary Declaration) vor Ankunft ein.
- Stellen die Transportdokumente bereit (BL, AWB, Bahnfrachtbrief).
- Sorgen für korrekte Routenführung und Transitdokumente (besonders bei See/Bahn via Koper, Triest, Hamburg).
Zuständigkeiten bei der Zollabwicklung in Österreich
| EORI registration | Document preparation | e-zoll filing | ENS filing | Compliance certificates | Inspection handling | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Importer | R | R | I | I | R | I |
| Broker | I | I | R | I | I | R |
| Carrier | I | I | I | R | I | I |
| Customs | I | I | I | I | I | R |
Österreich-spezifisches Compliance-Handbuch (wie Sie Verzögerungen vermeiden und eine schnelle Freigabe erhalten)
Wenn Sie eine Freigabe am selben oder nächsten Tag wünschen, halten Sie sich exakt an die österreichischen Compliance-Vorgaben. Die meisten Verzögerungen entstehen erfahrungsgemäß durch Probleme mit der EORI-Nummer, fehlende Zertifikate oder Verpackungsfehler.
EORI-Nummer rechtzeitig beantragen
Beantragen Sie Ihre EORI-Nummer mindestens eine Woche vor dem Versand. Die Beantragung ist kostenlos und erfolgt beim Zollamt Österreich. Ohne EORI-Nummer ist keine Abfertigung über e-zoll möglich.
- Bearbeitungszeit: 1–5 Werktage.
- Erforderlich für alle gewerblichen Importeure (auch bei DDP-Sendungen).
CE-Kennzeichnung und Zertifikate sicherstellen
Prüfen Sie vor dem Versand die Produktkategorie:
- Elektronik, Spielwaren, Maschinen: CE-Kennzeichnung vorgeschrieben.
- Chemikalien: REACH-Registrierung notwendig.
- Lebensmittel, Kosmetika, Medizinprodukte: AGES/BASG-Meldung und EU-Zertifikate erforderlich.
Ohne die vorgeschriebenen Zertifikate drohen vollständige Inspektionen und mögliche Zurückweisungen. Für eine Kostenschätzung siehe Einfuhrabgaben und Steuern für Österreich.
Richtige Paletten und Verpackungen verwenden
Österreich kontrolliert Holzverpackungen besonders streng. Für die meisten Importe sind ausschließlich EUR/EPAL-Paletten im Maß 800x1200mm zugelassen, und Holz aus China muss nach ISPM-15 behandelt sein.
- Nicht konforme Paletten werden unter Quarantäne gestellt oder abgewiesen.
- Kunststoffpaletten sind erlaubt, müssen aber den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.
Compliance-Leitfaden Österreich
Schritte zur schnellen Freigabe
Häufige Fehler von Importeuren (Österreichs typische Zoll-Fallen)
Viele Importeure unterschätzen die Details in Österreich und riskieren dadurch teure Verzögerungen oder sogar Bußgelder. Die häufigsten Stolperfallen sind:
Fehlende ICS2/ENS-Voranmeldung
Wird die ENS-Meldung im ICS2 nicht vor Ankunft abgegeben, führt das fast immer zu einer Zollkontrolle. Meist übernimmt der Spediteur oder Frachtführer die ENS-Meldung, aber Sie müssen die korrekten Daten bereitstellen. Verspätete oder fehlende ENS führt zu:
- Automatischer Sendungshalt.
- Möglichen Bußgeldern.
- Verzögerungen von 3–7 Tagen.
Nicht konforme Verpackungen und Paletten
Holzpaletten ohne ISPM-15-Zertifizierung werden unter Quarantäne gestellt oder abgewiesen. Der Zoll prüft jede Verpackung aus China auf Einhaltung der Vorgaben.
- Quarantäne kann Wochen dauern.
- Ablehnung bedeutet Umpalettierung oder Rücksendung.
Falsche oder fehlende EORI-Registrierung
Ohne registrierte EORI-Nummer ist keine Zollabfertigung möglich. Oft glauben Importeure, die EORI ihres Brokers reiche aus – das ist nicht der Fall.
- Bearbeitungszeit: 1–5 Werktage.
- Keine EORI = keine e-zoll-Abfertigung.
Feiertage und deren Auswirkungen unterschätzen
Wenn Ihre Ware an österreichischen Feiertagen (Weihnachten, Nationalfeiertag, Ostern) eintrifft, ruht die Abfertigung komplett. Prüfen Sie immer den Versandkalender für Österreich vor der Buchung.
- Zollämter geschlossen.
- Lager haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten.
| Fehler | Auswirkung | Typische Verzögerung |
|---|---|---|
| ENS nicht gemeldet | Sendung gestoppt, Bußgeld | 3–7 Tage |
| Keine ISPM-15-Palette | Quarantäne/Ablehnung | 7–21 Tage |
| Keine EORI | Keine Abfertigung möglich | Bis zur Klärung |
| Ankunft am Feiertag | Keine Freigabe, Rückstau | 1–5 Tage |
- ENS nicht in ICS2 vor Ankunft eingereicht
- Wood packaging without ISPM-15 certification
- Missing or incorrect EORI registration
- Incomplete product certification (CE, REACH, etc.)
- Arrival during Austrian public holidays
Fazit
Die Zollabfertigung in Österreich läuft reibungslos – vorausgesetzt, Sie halten die Reihenfolge ein: EORI-Registrierung, vollständige Dokumente, ENS-Meldung, korrekte Zertifikate und konforme Verpackung. Die meisten Verzögerungen lassen sich durch frühzeitige Vorbereitung vermeiden. Nutzen Sie e-zoll und ICS2 wie vorgesehen und prüfen Sie vor der Buchung immer den Feiertagskalender. Für einen Vergleich der Versandarten und Kosten siehe Versandart für Österreich wählen. Wenn Sie ein Angebot oder Unterstützung bei der Dokumentenprüfung wünschen, fordern Sie ein Zollabfertigungsangebot an – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
ReferenzGlossar· 25 Begriffe
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- advance
- Wenn der Spediteur oder Makler Zölle, Steuern oder Gebühren beim Zoll vorstreckt und diese später an Sie weiterberechnet; klären Sie immer, wer in Vorleistung geht und ob Gebühren anfallen.
- AWB
- Air Waybill – Luftfrachtbrief, Transportdokument und Beförderungsnachweis zwischen Versender und Carrier.
- CE
- Conformité Européenne: EU-weites Pflichtkennzeichen für Produkte im EWR. In Japan nicht anerkannt – hier gelten PSE und TELEC als eigenständige Zulassungen.
- CE-Kennzeichnung
- CE-Kennzeichnung. Zeigt die Einhaltung der EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umwelt bei Importen nach Deutschland.
- CFS
- Container Freight Station – Sammelstelle, an der LCL-Ladungen am Ursprung konsolidiert oder am Ziel entladen werden; bei FCA (CFS) liefert der Verkäufer lose Ware hier an, Risikoübergang bei Annahme.
- clearance
- Zollabfertigung – Vorlage der Ware und Dokumente beim Zoll und Einholung der Freigabe für Ein- oder Ausfuhr; bei EXW und FOB ist entscheidend, wer die Ausfuhranmeldung übernimmt.
- DDP
- Delivered Duty Paid: Verkäufer trägt alle Kosten bis zur Tür des Käufers inkl. Abfertigung, Zoll und Verbrauchssteuer; echtes DDP heißt, der Empfänger zahlt bei Lieferung nichts mehr.
- e-zoll
- e-zoll. Elektronisches System Österreichs für die Zollabwicklung von Import- und Exportanmeldungen.
- Einfuhrumsatzsteuer
- Einfuhrumsatzsteuer. Steuer, die auf importierte Waren nach Deutschland erhoben und vom Zoll bei der Einfuhr eingezogen wird.
- EORI
- Economic Operators Registration and Identification number. Obligatorisch für alle Unternehmen, die aus Nicht-EU-Ländern nach Polen importieren.
- EORI-Nummer
- EORI-Nummer. Notwendige Registrierungsnummer für Importeure und Exporteure zur Abfertigung von Waren beim deutschen Zoll.
- FCL
- Full Container Load: Sie buchen einen kompletten Container (z. B. 20GP oder 40HC); nur Ihre Ware wird verladen.
- forwarder
- Spediteur: Unternehmen, das Transporte bucht, Dokumentation erstellt und oft die Zollabwicklung für Sie übernimmt.
- ISPM-15
- ISPM 15: Internationaler Standard für die Behandlung von Holzverpackungen (z. B. Paletten), um Schädlingsbefall zu verhindern.
- LCL
- Sammelladung (LCL): Ihre Ware teilt sich den Container mit anderen Sendungen; Abrechnung pro CBM zzgl. CFS- und Handlinggebühren an beiden Enden.
- Mehrwertsteuer
- Mehrwertsteuer. Synonym für Umsatzsteuer, in Deutschland gebräuchlich.
- National Day
- Unabhängigkeitstag Vietnams (2. September): Öffentlicher Feiertag mit Auswirkungen auf Zoll- und Hafenbetrieb.
- Nationalfeiertag
- Nationalfeiertag (26. Oktober). Feiertag in Österreich mit Auswirkungen auf Transport und Zollabwicklung.
- New Year
- Japan: Ende Dezember bis Anfang Januar – viele Betriebe, Häfen und Lager sind geschlossen oder arbeiten eingeschränkt. Sendungen so planen, dass sie nicht in diesem Zeitraum ankommen; Rückstau nach Wiederöffnung einplanen.
- Packing List
- Packliste: Dokument mit Aufstellung von Inhalt, Gewichten und Verpackungsart jeder Einheit; dient Zoll und Umschlag.
- REACH
- REACH-Verordnung (EG 1907/2006). EU-Regelung zur Kontrolle von Chemikalien in Produkten, die nach Portugal importiert werden.
- RoHS
- RoHS-Richtlinie (2011/65/EU). EU-Vorschrift, die gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten bei Importen nach Portugal begrenzt.
- Umsatzsteuer
- Deutsche Umsatzsteuer (VAT). Fällt auf die meisten Importe und Verkäufe an, Standardsatz 19%.
- Zoll
- Deutscher Zoll. Zuständig für Einfuhr-/Ausfuhrabfertigung, Zollerhebung und Einhaltung von Handelsvorschriften.
- Zollamt Österreich
- Zollamt Österreich. Zuständige Behörde für Import-, Export- und Transitverfahren in Österreich.
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