In diesem Leitfaden
- Eine Transportversicherung ist in der Schweiz nicht vorgeschrieben, aber wegen wertvoller, multimodaler Sendungen dringend zu empfehlen.
- Die Schweizer MWST wird auf den Zollwert inkl. Versicherungskosten zum Standardsatz von 8,1 % berechnet.
- Schäden müssen meist innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung mit vollständigen multimodalen Unterlagen gemeldet werden.
- EU-Policen decken Schweizer Risiken oft nicht automatisch ab; Zusatzklauseln oder Schweizer Versicherer sind ratsam.
Lucas Arillotta · Supply Chain Manager at SINO Shipping · Transportversicherungen für Sendungen von China in die Schweiz werden oft erst dann beachtet, wenn im multimodalen Transport etwas schiefgeht. Wasserschäden auf einem Rheinschiff, fehlende Kartons am Flughafen Zürich oder Teilverluste beim Bahn-Umstieg: Das sind reale Fälle, die wir als Auslöser für Versicherungsansprüche erlebt haben. Viele Schweizer Importeure wissen jedoch nicht, wie viele Fallstricke in Standardpolicen lauern – vor allem, wenn die Ware auf einer Route per Seefracht, Bahn, Luftfracht und Lkw transportiert wird. Dieser Leitfaden erklärt was Schweizer Transportversicherungen tatsächlich abdecken, warum Ansprüche scheitern, wie die Zollabfertigung mit der Versicherung zusammenhängt und welche Fehler Schweizer Importeure machen, die sie ungeschützt lassen. Er ergänzt unseren Leitfaden zur Wahl des Transportmodus, den FCL-vs-LCL-Vergleich und den kompletten Schweiz-Versandratgeber.
Was Schweizer Transportversicherungen wirklich abdecken (und was nicht)
Der Umfang der Transportversicherung für China→Schweiz-Sendungen richtet sich nach den Institute Cargo Clauses (ICC) und den Details Ihrer Police. Schweizer und internationale Versicherer verlangen eine explizite Deckung für jede Transportart – See, Bahn, Luft und Straße. Den umfassendsten Schutz bietet ICC(A), doch auch diese „Allgefahren“-Deckung hat Ausschlüsse.
Multimodale Risiken: See, Bahn, Luft, Straße
Schweizer Importwege sind selten reine Seefracht oder reine Luftfracht. Die meisten Seesendungen erreichen zunächst Rotterdam oder Antwerpen und werden dann per Rheinschiff oder Bahn nach Basel weitergeleitet. Luftfrachten landen meist in Zürich oder am EuroAirport Basel-Mulhouse und werden anschließend per Lkw transportiert. Bahnverbindungen von Chongqing nach Basel führen über mehrere Landesgrenzen.
Wenn Ihre Police nur Seetransporte abdeckt, sind Sie während des Bahn- oder Straßentransports ungeschützt. Wir erleben regelmäßig abgelehnte Ansprüche, weil die Deckung auf „port-to-port“ beschränkt war – der Schaden aber im Binnenland entstand.
Checkliste für multimodale Deckung:
- Prüfen Sie, ob Ihre Police See-, Bahn-, Luft- und Straßentransporte explizit aufführt.
- Geben Sie alle Transportabschnitte im Versicherungszertifikat an (nicht nur den Hauptlauf).
- Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob Blockzüge oder Binnenschiffsabschnitte eingeschlossen sind.
Schweizer Checkliste für multimodale Transportversicherung
Vor der Buchung Ihrer Sendung bestätigen
ICC(A), ICC(B), ICC(C): Unterschiede im Schweizer Markt
Die meisten Schweizer Importeure wählen ICC(A) – die umfassendste Klausel, die „alle Gefahren“ außer den ausdrücklich ausgeschlossenen abdeckt. ICC(B) und ICC(C) sind günstiger, bieten aber nur Schutz bei bestimmten benannten Risiken.
| Klausel | Deckungsumfang | Typische Ausschlüsse | Prämie (in % vom Wert) |
|---|---|---|---|
| ICC(A) | Alle Gefahren (außer Ausschlüsse) | Eigenmangel, mangelhafte Verpackung, Verzögerung, Krieg/Streik | 0,10–0,25 % |
| ICC(B) | Benannte Risiken (Feuer, Explosion, Kollision etc.) | Diebstahl, Bruch beim Handling, Großteil Wasserschäden | 0,07–0,15 % |
| ICC(C) | Minimale Risiken (Feuer, Schiffsuntergang etc.) | Die meisten Transportrisiken | 0,05–0,10 % |
Für multimodale Transporte verlangen Schweizer Policen oft Zusatzklauseln. Prüfen Sie immer, ob der Versicherer von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) reguliert wird – das erleichtert die Schadensabwicklung vor Ort.
Ausschlüsse: Was Schweizer Policen nicht bezahlen
Keine Police deckt alles ab. Typische Ausschlüsse in Schweizer Transportversicherungen sind:
- Eigenmangel: Waren, die von Natur aus verderben, rosten oder sich zersetzen (z. B. Obst, Chemikalien).
- Mangelhafte Verpackung: Die meisten abgelehnten Ansprüche gehen auf schwache Kartons, fehlenden Innenschutz oder schlechte Palettierung zurück. Siehe unseren Verpackungsleitfaden.
- Verzögerung: Entgangene Umsätze, Vertragsstrafen oder Folgeschäden durch verspätete Ankunft sind nicht abgedeckt – selbst wenn die Verzögerung durch einen versicherten Schaden verursacht wurde.
- Normale Abnutzung: Oberflächliche Kratzer, leichte Feuchtigkeit oder Gewichtsverluste.
- Krieg, Streik, nukleare Risiken: Erfordern spezielle Zusatzdeckungen.
Vergleich der Schweizer Frachtversicherungsbedingungen
| Clause | Coverage | Main exclusions | Am besten für |
|---|---|---|---|
| ICC(A) | All risks except exclusions | Verpackung, Verzögerung, Eigenmangel | High-value, multimodal shipments |
| ICC(B) | Named perils | Theft, handling breakage | Budget shipments |
| ICC(C) | Minimal perils | Most transit risks | Low-value shipments |
Warum Transportversicherungsansprüche in der Schweiz scheitern (und wie Sie das vermeiden)
Schweizer Importeure laufen bei multimodalen Transporten Gefahr, dass Ansprüche scheitern – vor allem, wenn Beweise sich auf verschiedene Transportabschnitte verteilen. Die beiden Hauptgründe für Ablehnungen: fehlende Dokumentation und verspätete Meldung.
Dokumentation multimodaler Transporte
Jeder Umschlag – von See auf Bahn, von Bahn auf Lkw, von Luftfracht ins Lager – birgt ein Risiko. Versicherer verlangen Nachweise, dass die Ware an jedem Übergabepunkt unversehrt war. Im Schadensfall müssen Sie belegen, wo der Schaden entstanden ist.
- Fotos am Ursprungsort: Dokumentieren Sie Verpackung und Zustand vor dem Verladen in China.
- Quittierte Übernahmescheine an jedem Schweizer Umschlagspunkt: Hafen Basel, Flughafen Zürich, Rail Terminal Basel.
- Vorbehalt auf dem Ablieferbeleg (POD) vermerken: Bei fehlenden oder beschädigten Kartons immer „unter Vorbehalt“ oder „Schaden festgestellt“ notieren, bevor Sie unterschreiben.
Schweizer Frist für Schadensmeldung bei Fracht
Meldefristen: Schweizer Versicherungsregeln
Schweizer Policen verlangen in der Regel, dass Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung gemeldet werden. Wer diese Frist versäumt, riskiert eine komplette Ablehnung. Manche Policen setzen die Frist sogar auf 48 oder 72 Stunden – prüfen Sie die Bedingungen genau.
- Sofortige Vorabmeldung: Melden Sie einen Schaden umgehend, auch wenn Unterlagen noch fehlen.
- Beweise schnell sammeln: Fotos, Packlisten, Zolldokumente und Transportbelege bereithalten.
Zoll- und Mehrwertsteuerunterlagen: Lückenlos oder gar nicht
Der Schweizer Zoll (FCA/EZV) verlangt ein vollständiges Importdossier über die e-dec-Plattform. Ihr Versicherungsfall wird mit der Zollanmeldung, der MwSt.-Berechnung und den Liefernachweisen abgeglichen. Unstimmigkeiten führen zu Prüfungen oder verzögerter Auszahlung.
Schweizer Zollabfertigung und Versicherung (warum e-dec wichtig ist)
Versicherung bedeutet nicht nur Risikotransfer – sie ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Zollabfertigung. Der Versicherungswert beeinflusst die MWST-Berechnung, und die e-dec-Plattform verbindet sämtliche Importdokumente.
e-dec Plattform: Versicherung und Zollabfertigung verknüpft
Jeder Import in die Schweiz wird über e-dec Import/Export abgewickelt. Die Zollbeamten prüfen Ihren deklarierten Warenwert, die Versicherungspolice und die Transportdokumente. Deckt Ihre Versicherung nur einen Teil der Strecke ab, kann dies als Unterversicherung eingestuft werden.
- ENS (Entry Summary Declaration) muss vor Ankunft für Sendungen außerhalb EU/EFTA eingereicht werden.
- Abfertigungsdauer: 1–2 Werktage bei vollständigen Unterlagen, 3–5 Tage bei Zollkontrolle.
MWST-Berechnung: deklariert vs. versichert
Die Schweizer MWST (Mehrwertsteuer) wird auf den Zollwert berechnet, der folgende Komponenten umfasst:
- CIF-Wert: Kosten, Versicherung, Fracht
- Versicherungsprämie: Muss die gesamte Transportstrecke abdecken, nicht nur Hafen-Hafen
Bei Unterversicherung (z.B. nur Rechnungswert) kann der Zoll Ihre Deklaration nach oben korrigieren – das führt zu zusätzlicher MWST und möglichen Sanktionen. Details finden Sie in unserem Leitfaden zu Importabgaben und Steuern.
| Position | Grundlage für MWST-Berechnung |
|---|---|
| Einkaufspreis | Rechnungswert |
| Fracht | Tatsächliche Transportkosten |
| Versicherung | Gesamte Prämie (alle Transportarten) |
| Erwarteter Gewinn | In der Regel +10% |
Importeur im Sinne des Gesetzes (IOR): Wer trägt die Verantwortung?
Der Schweizer Zoll verlangt, dass jeder Importeur als Importer of Record (IOR) mit einer UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) registriert ist. Diese Partei ist letztlich verantwortlich für Zollanmeldungen, MWST-Zahlung und Versicherungsnachweise.
Incoterms-Verwirrung in der Schweiz (wer muss wirklich versichern?)
Wer die Versicherung abschließt – und für welche Transportabschnitte – hängt von den Incoterms ab. Schweizer Importeure unterschätzen oft den Risikotransfer, was zu Deckungslücken führt.
CIF, CIP: Verkäufer versichert, aber Schweizer Klauseln prüfen
Bei CIF (Cost, Insurance, Freight) und CIP (Carriage and Insurance Paid To) ist der Verkäufer für die Versicherung bis zum benannten Hafen bzw. Ort zuständig. Standardpolicen decken häufig nur die Seestrecke ab – nicht die Binnenschifffahrt auf dem Rhein oder den Schweizer Bahnabschnitt.
- Prüfen Sie immer die Police auf multimodale Deckung.
- Fordern Sie Schweizer Zusatzklauseln an, falls Sie einen EU-Versicherer nutzen.
FOB, FCA: Käufer muss ab EU-Grenze versichern
Bei FOB (Free On Board) oder FCA (Free Carrier) trägt der Käufer die Versicherung ab dem Abgangshafen bzw. Übergabepunkt. Bei multimodalen Transporten müssen Sie die Deckung für die gesamte Strecke spezifizieren.
- EU-Versicherungen decken Schweizer Risiken oft nicht ab (z.B. Rhein-Binnenschifffahrt, Schweizer Bahn).
- Schweizer Zusatzklauseln ergänzen oder einen lokalen Versicherer wählen für vollständigen Schutz.
DDP, DAP: Risiko vs. Versicherungsverantwortung
Bei DDP (Delivered Duty Paid) oder DAP (Delivered At Place) trägt der Verkäufer das Risiko bis zur Lieferung in der Schweiz. Die Versicherungsverantwortung kann jedoch unklar bleiben – insbesondere, wenn die Police nicht alle Transportabschnitte abdeckt.
Incoterms und Schweizer Versicherungsverantwortung
| Incoterm | Who insures? | Coverage pitfalls | Swiss tip |
|---|---|---|---|
| CIF/CIP | Seller | Kann Inlandsstrecken ausschließen | Demand multimodal coverage |
| FOB/FCA | Buyer | Muss gesamte Strecke abdecken | Add Swiss-specific riders |
| DDP/DAP | Seller | Policy gaps common | Versicherung bis zur Tür prüfen |
Warum ist Transportversicherung in der Schweiz teurer (und wie lassen sich Kosten steuern)?
Die Versicherungsprämien in der Schweiz sind höher als in vielen EU-Ländern – vor allem wegen hochwertigen Gütern, komplexen multimodalen Routen und MWST-Auswirkungen.
Hochwertige Sendungen: MWST und Versicherungswert
Die Schweiz importiert viele hochwertige Elektronik, Medizintechnik und Maschinen. Versicherer verlangen, dass der Versicherungswert CIF + 10% erwarteter Gewinn beträgt – nicht nur der Rechnungswert. Das erhöht die Prämien und beeinflusst die MWST-Berechnung.
- Unterversicherung führt zu Zollkorrekturen und höheren Steuern.
- Überversicherung treibt die Prämie unnötig – das richtige Maß ist entscheidend.
Multimodaler Transport: zusätzliche Risikoprämien
Jeder weitere Transportweg erhöht das Risiko. Kombinationen aus See-Bahn-Binnenschiff-Luft-Straße sind bei China→Schweiz üblich, besonders über Basel und Zürich. Versicherer berechnen für jeden Abschnitt Zuschläge, insbesondere bei Blockzügen oder Rhein-Binnenschifffahrt.
| Transportkombination | Typischer Prämienzuschlag |
|---|---|
| Nur Seeweg | Grundtarif (0,10–0,15%) |
| See + Bahn | +0,02–0,05% |
| See + Binnenschiff + Bahn | +0,05–0,08% |
| Luft + Straße | +0,03–0,06% |
Lokale vs. internationale Versicherer: Preisunterschiede
Schweizer Versicherer, reguliert durch FINMA, bieten oft maßgeschneiderte multimodale Deckung, schnelle Schadensbearbeitung und Support in Schweizer Landessprachen. Internationale Versicherer sind günstiger, bieten aber selten Schweizer Zusatzklauseln.
- Lokale Versicherer: Höhere Prämien, bessere Deckung für Schweizer Risiken.
- Internationale Versicherer: Günstiger, aber häufig Deckungslücken.
Schweizer Schadensregulierung: Schritt für Schritt (was Importeure wissen müssen)
Das Schweizer Schadensregulierungsverfahren ist streng und zeitkritisch. Wer Fristen oder Dokumente versäumt, riskiert selbst bei berechtigten Ansprüchen eine komplette Ablehnung der Zahlung.
Die ersten 48 Stunden: Was muss dokumentiert werden?
- Ladung sofort nach Ankunft kontrollieren: Am Hafen Basel, Flughafen Zürich, Rail Terminal Basel.
- Alle Schäden fotografieren: Einschließlich Verpackung, Paletten, Kartons und Ware selbst.
- Lieferscheine und Transportbelege sammeln: Jeder Übergabepunkt ist relevant.
- Vorbehalte auf dem POD vermerken: Vor Unterschrift „Schaden festgestellt“ oder „Karton fehlt“ notieren.
Schweizer Checkliste für Schadensdokumentation
Diese Unterlagen vor der Schadensmeldung bereithalten
Fristen für die Schadensmeldung
Die meisten Schweizer Versicherer verlangen, dass Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung gemeldet werden. Manche Policen setzen noch engere Fristen – 48 oder 72 Stunden. Verspätete Meldungen sind ein häufiger Ablehnungsgrund.
- Versicherer sofort informieren: Auch wenn die Beweislage noch unvollständig ist.
- Vollständiges Dossier fristgerecht einreichen: Fotos, POD, Belege, Zollunterlagen.
Übliche Ergebnisse: Teil- vs. Vollentschädigung
Schweizer Versicherer leisten oft Teilauszahlungen, wenn nur ein Teil der Sendung beschädigt oder verloren ist oder Unterlagen fehlen. Eine vollständige Auszahlung erfolgt nur bei lückenloser Dokumentation und fristgerechter Meldung.
- Teilauszahlung: Fehlende Kartons, dokumentierte Schäden, aber unvollständige Nachweise.
- Vollauszahlung: Sämtliche Dokumente vorhanden, klarer Ablauf, sofortige Meldung.
Typische Fehler von Schweizer Importeuren (und wie man sie vermeidet)
Jedes Jahr verlieren Schweizer Importeure Ansprüche – und zahlen zu viel Mehrwertsteuer – wegen vermeidbarer Fehler. Das sind die häufigsten:
Unterversicherung: Rechnungswert vs. CIF-Wert
Viele versichern nur den Rechnungswert und vergessen Fracht und erwarteten Gewinn. Für die Schweizer Zollabwicklung muss der Versicherungswert CIF + 10 % betragen. Unterversicherung führt zu Zollkorrekturen und höherer Mehrwertsteuer.
Fehlende Deckung für Multimodaltransporte
Policen, die nur See- oder Luftfracht abdecken, lassen Sie bei Bahn-, Binnenschiff- oder Straßentransporten ungeschützt. Geben Sie im Versicherungsschein immer alle Transportarten an.
Falsche Annahme: EU-Policen decken Schweizer Risiken ab
Versicherungen aus der EU schließen Schweizer Besonderheiten oft nicht ein – insbesondere auf dem Rhein oder der Schweizer Bahn. Ergänzen Sie Schweizer Klauseln oder setzen Sie auf lokale Versicherer.
Verspätete Schadensmeldung an Schweizer Häfen/Flughäfen
Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung gemeldet werden, oft noch schneller. Verspätungen durch fehlende PODs oder späte Inspektionen sind in Basel und Zürich häufig.
Schlechte Dokumentation von Verpackung und Ankunft
Die meisten abgelehnten Ansprüche beruhen auf mangelhafter Verpackung oder fehlenden Fotos bei Ankunft. Nutzen Sie ISPM-15-Paletten, fotografieren Sie die Ware und bewahren Sie alle Belege auf.
Typische Fehler bei Schweizer Frachtversicherung
| Mistake | Consequence | So vermeiden Sie es |
|---|---|---|
| Nur-Rechnungs-Versicherung | Customs adjusts value, extra VAT | Mindestens für CIF + 10% versichern |
| Fehlende Deckung für Bahn/Barge/Straße | Abgelehnte Ansprüche für Inlandsverluste | Jeden Modus in der Police aufführen |
| Verspätete Schadensmeldung | Claim rejected | Versicherer innerhalb von 7 Tagen benachrichtigen |
| Police nur für EU-Transporte | Schweizer Risiken nicht abgedeckt | Add Swiss-specific riders |
| Unzureichende Verpackungsdokumentation | Claim denied | Ladung am Ursprungsort und bei Ankunft fotografieren |
Fazit zur Transportversicherung in der Schweiz (was Importeure beachten sollten)
Eine Transportversicherung ist in der Schweiz zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wer darauf verzichtet, setzt sich echten finanziellen Risiken aus – vor allem bei multimodalen Transporten aus China. Versichern Sie immer den CIF-Wert plus 10 % erwarteten Gewinn, geben Sie alle Transportarten an und setzen Sie auf Schweizer Versicherer mit lokaler Regulierung. Melden Sie Schäden umgehend und dokumentieren Sie jede Übergabe – vom Ursprungswarenlager bis zum Schweizer Zielort. Stimmen Sie Ihr Versicherungszertifikat auf Incoterms und Zollvorgaben ab, um böse Überraschungen bei der Mehrwertsteuer zu vermeiden. Für individuelle Beratung oder ein Angebot nutzen Sie unser Schweiz-Transportanfrageformular oder lesen Sie den ausführlichen Schweiz-Versandratgeber für mehr Details.
ReferenzGlossar· 27 Begriffe
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- CIF
- Cost, Insurance and Freight – nur für See- und Binnenschiff; Verkäufer zahlt Fracht und Mindestversicherung (meist ICC C) bis zum benannten Hafen, Käufer verzollt und zahlt Abgaben; Risikoübergang an Bord des Schiffs.
- CIP
- Carriage and Insurance Paid To – für alle Transportarten; Verkäufer zahlt Fracht und umfassende Versicherung (oft ICC A) bis zum vereinbarten Ort; bietet höheren Schutz als CIF und ist für Luftfracht und hochwertige Güter zu empfehlen.
- claim dossier
- Dokumentensatz für einen Versicherungsschaden: Rechnung, B/L oder AWB, Police, Fotos, Empfangsbestätigung mit Vorbehalt; die Qualität der Unterlagen entscheidet über die Regulierung.
- DAP
- Delivered At Place: Verkäufer liefert bis zum benannten Ort (z.B. Lager des Käufers) und entlädt, Importabfertigung, Zoll und Verbrauchssteuer übernimmt der Käufer, IOR ist der Empfänger.
- DDP
- Delivered Duty Paid: Verkäufer trägt alle Kosten bis zur Tür des Käufers inkl. Abfertigung, Zoll und Verbrauchssteuer; echtes DDP heißt, der Empfänger zahlt bei Lieferung nichts mehr.
- duty
- Einfuhrzoll: Steuer, die vom Zoll auf importierte Waren erhoben wird – Bemessung nach HS-Code, Warenwert und Ursprungsland.
- e-dec
- Elektronisches Zollabwicklungssystem – Schweizer Online-Plattform für die Einreichung von Ein- und Ausfuhranmeldungen.
- EFTA
- European Free Trade Association: Norwegen ist Mitglied und profitiert von Präferenzhandel mit EFTA- und EU-Staaten.
- exclusions
- Versicherungsausschlüsse: Klauseln, die bestimmte Schadensursachen vom Versicherungsschutz ausschließen (z. B. mangelhafte Verpackung, Eigenfehler, Verzögerung, Feuchtigkeit). Vor Annahme von CIF oder CIP unbedingt Zertifikat prüfen.
- EZV
- Eidgenössische Zollverwaltung – Behörde für Zoll- und Grenzkontrollen in der Schweiz.
- FCA
- Free Carrier: Verkäufer liefert an benannten Ort (CY, CFS oder Terminal); Käufer bucht Hauptlauf und Versicherung. Risikoübergang bei Übergabe an Carrier – klarer, belegbarer Zeitpunkt. Für Container (FCL/LCL) besser als FOB; bei Luftfracht FCA oder CIP nutzen.
- FCL
- Full Container Load: Sie buchen einen kompletten Container (z. B. 20GP oder 40HC); nur Ihre Ware wird verladen.
- FOB
- Free On Board: Verkäufer liefert bis an Bord des Schiffs und erledigt Ausfuhr; Käufer organisiert Hauptlauf und Import ab Schiffsreling. Risikoübergang beim Laden aufs Schiff. Nur für Seefracht – bei Luftfracht FCA nutzen. Bei Containern ist der „On Board“-Zeitpunkt oft unklar; FCA (CY/CFS) ist transparenter.
- import declaration
- Einfuhranmeldung beim Zoll zur Freigabe der Ware. Enthält Warenbeschreibung, Wert, HS-Codes, Genehmigungen. Bei DAP meldet der Broker des Käufers, bei DDP der Broker oder IOR des Verkäufers.
- Importer of Record
- Die im Zielland für die Importanmeldung und die Zahlung von Zöllen und Steuern verantwortliche Partei (Abk. IOR).
- Incoterms
- Internationale Handelsklauseln: Standardregeln (EXW, FOB, CIF, DDP etc.), die festlegen, wer zahlt, wer verzollt und ab wann das Risiko übergeht.
- Institute Cargo Clauses
- Standardklauseln für Seeversicherung: ICC A (Allgefahren), ICC B (benannte Gefahren), ICC C (Basis). CIF verlangt meist nur Minimum (C); CIP deckt oft breiter ab.
- IOR
- Importeur im rechtlichen Sinne: Die Person oder Firma, die für die Importanmeldung und die Zahlung von Zöllen und Steuern im Empfangsland verantwortlich ist.
- ISPM-15
- ISPM 15: Internationaler Standard für die Behandlung von Holzverpackungen (z. B. Paletten), um Schädlingsbefall zu verhindern.
- LCL
- Sammelladung (LCL): Ihre Ware teilt sich den Container mit anderen Sendungen; Abrechnung pro CBM zzgl. CFS- und Handlinggebühren an beiden Enden.
- Mehrwertsteuer
- Mehrwertsteuer. Synonym für Umsatzsteuer, in Deutschland gebräuchlich.
- multimodal
- Multimodaler Transport: Kombination mehrerer Verkehrsträger (z. B. Lkw + See + Lkw). CIP gilt, CIF nicht. Ermöglicht bessere Versicherung über die gesamte Strecke.
- MWST
- Mehrwertsteuer – Schweizer Umsatzsteuer, die auf die meisten Importwaren erhoben wird.
- POD
- Zustellnachweis: Unterschrift, Stempel oder Foto als Bestätigung des Warenerhalts; vorher mit Empfänger klären, da POD-Streitigkeiten Zahlung und Reklamation verzögern.
- port-to-port
- Service from origin port to destination port only: Reiner Hauptlauf von Abgangs- zu Zielhafen; Vor- und Nachlauf müssen separat organisiert werden.
- VAT
- Mehrwertsteuer. Standard-Verbrauchssteuer auf Importe in Kambodscha, aktuell 10%.
- Zoll
- Deutscher Zoll. Zuständig für Einfuhr-/Ausfuhrabfertigung, Zollerhebung und Einhaltung von Handelsvorschriften.
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